TV-L Rechner

Berechnen Sie Ihr Gehalt nach TV-L für 2025 oder 2026 – mit Tabellenentgelt, Netto und Jahressonderzahlung für Beschäftigte der Länder.

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Ihre Beschäftigung

Vier Angaben für den ersten Überblick.

TV-L

Für die regulären Entgeltgruppen E 1–E 15. Hessen verwendet TV-H; dessen Entgelte sind hier nicht enthalten.

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Berechnungsmonat

Tabelle ab 01.04.2026 · Das Steuerjahr folgt Ihrer Auswahl.

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Wohin geht Ihr Brutto?

Ihr Arbeitnehmeranteil, auf einen Blick.

TV-L · E13 / 3
PositionMonatJahreshochrechnung
Bruttoentgelt5.366,89 €66.896,67 €
Lohnsteuer883,58 €11.310,96 €
Krankenversicherung469,60 €5.853,42 €
Pflegeversicherung128,81 €1.605,58 €
Rentenversicherung499,12 €6.221,38 €
Arbeitslosenversicherung69,77 €869,66 €
Verfügbares Netto3.316,01 €41.035,67 €
Tabellenentgelt bei Vollzeit5.366,89 €
Stundenentgelt bei eingestellter Vollzeit30,86 €
Monatliches Steuerbrutto5.366,89 €
Monatliches SV-Brutto vor Grenzen5.366,89 €
Bemessungsbasis der JSZ5.366,89 €
Jahressonderzahlung brutto2.493,99 €

Steuerbrutto und SV-Brutto können durch Zusatzversorgung oder Entgeltumwandlung vom Bruttoentgelt abweichen. Kindergeld ist keine Gehaltszahlung und wird nicht addiert.

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TV-L Gehalt: Entgeltgruppe, Stufe und Teilzeit

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder gilt für viele Beschäftigte an Universitäten, in Landesverwaltungen und in öffentlichen Einrichtungen eines Landes. Entscheidend ist der Tarifvertrag im Arbeitsvertrag. Für Bund und Kommunen verwenden Sie den TVöD Rechner. Das Land Hessen hat mit TV-H einen eigenen Tarifvertrag.

TV-L Entgelttabelle 2025 und 2026

Die Tabelle enthält die regulären Gruppen E 1 bis E 15, einschließlich E 9a und E 9b. Eine E 9c gibt es hier nicht. E 1 beginnt mit Stufe 2. Wählen Sie einen Tabellenwert direkt aus, um ihn zu übernehmen. Gruppe und Erfahrungsstufe richten sich nach Ihrer Eingruppierung und anerkannten Berufserfahrung; der Rechner bestimmt sie nicht aus einer Berufsbezeichnung.

Für Januar 2025 gilt die Tabelle ab November 2024, ab Februar 2025 die nächste Tabelle. Zum 1. April 2026 steigen die Tabellenentgelte um 2,8 Prozent, mindestens 100 Euro bei Vollzeit. Der gewählte Monat entscheidet über die verwendete Tabelle.

Teilzeit und Netto berechnen

Bei Teilzeit wird das Tabellenentgelt mit Ihrem Beschäftigungsumfang multipliziert. Beispielsweise ergeben E 13, Stufe 3, ab April 2026 bei 50 Prozent 2.683,45 Euro Tabellenbrutto. Zulagen kommen gegebenenfalls hinzu. Die Vollzeit-Wochenstunden unterscheiden sich nach Land und Tätigkeit; unter „Arbeitszeit & zusätzliche Bezüge“ können Sie den Beispielwert von 40 Stunden an Ihren Vertrag anpassen.

Das Netto berücksichtigt Ihre Steuerklasse, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung. Stellen Sie eine bestehende VBL oder ZVK ausdrücklich ein. Der Wohn- beziehungsweise Abrechnungsort in den Steuerangaben wählt keinen anderen Tarifvertrag aus.

Wie hoch ist die Jahressonderzahlung im TV-L?

Die Bemessungssätze nach § 20 betragen 2025 und 2026 für E 1–E 4 87,43 Prozent, E 5–E 8 88,14 Prozent, E 9a–E 11 74,35 Prozent, E 12–E 13 46,47 Prozent und E 14–E 15 32,53 Prozent. Grundlage ist grundsätzlich das durchschnittliche berücksichtigungsfähige Entgelt aus Juli, August und September. Der Prozentsatz richtet sich nach der Entgeltgruppe am 1. September.

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass das Arbeitsverhältnis am 1. Dezember besteht. Für Monate ohne Entgeltanspruch kann die Zahlung um ein Zwölftel sinken; tarifliche Ausnahmen bleiben zu beachten. Unter „Jahressonderzahlung“ können Sie Anspruchsmonate, den tatsächlichen Entgeltdurchschnitt und eine abweichende Entgeltgruppe am 1. September eingeben. Das ist insbesondere bei Änderungen von Gruppe, Stufe oder Arbeitszeit im Sommer relevant.

Die automatische Basis nimmt unveränderte Beschäftigungsdaten im Sommer an und nutzt dafür die Juli–September-Tabelle des gewählten Jahres, auch wenn Sie einen früheren Berechnungsmonat gewählt haben. Markierte Zulagen fließen ein. Die Zahlung wird als sonstiger Bezug versteuert und im Modell im November verbeitragt.

Für welche Beschäftigten und Sonderfälle eignet sich der Rechner?

Berechnet wird die reguläre E-Tabelle des TV-L. Sondertabellen für Pflegekräfte (KR), Sozial- und Erziehungsdienst (S), Ärztinnen und Ärzte, Auszubildende sowie Übergangsgruppen sind nicht hinterlegt. Für Beamte gilt die Besoldung statt TV-L. Auch eine Tätigkeit an einer Hochschule bedeutet nicht automatisch E 13 oder TV-L; maßgeblich bleibt Ihr Vertrag.

Bekannte monatliche Zulagen und individuelles Tabellenentgelt lassen sich eintragen. Ansprüche aus Schichtplänen, Bereitschaftsdiensten, Mehrarbeit, besonderen Lehrkräfteregelungen oder einer Höhergruppierung werden nicht automatisch ermittelt. Eine manuelle Zulage ersetzt keine gesonderte Tariftabelle.

Was bedeuten Jahreshochrechnung und Netto-Schätzung?

Die Jahreshochrechnung verwendet zwölfmal den gewählten Monatslohn und addiert die Einmalzahlungen. Sie bildet keinen tatsächlichen Jahresverlauf mit Tariferhöhungen, Stufenwechseln, Ein- oder Austritt ab. Die gesondert aus dem Sommer berechnete Jahressonderzahlung wird dabei berücksichtigt.

Die Lohnsteuer folgt den Programmablaufplänen des Bundesfinanzministeriums für das gewählte Jahr. VBL und ZVK nutzen das Verteilmodell; andere Abrechnungsmodelle, Altzusagen und übertragene Freibeträge können abweichen. Bei Midijobs mit Einmalzahlungen ist die Jahreshochrechnung eine Näherung. Minijob-Netto, Mehrfachbeschäftigung, Altersteilzeit, Kurzarbeit und Versorgungsbezüge werden nicht berechnet.

Die Angaben unterstützen Ihre Gehaltsplanung. Individuelle Abrechnungsmerkmale und der spätere Lohnsteuerjahresausgleich können zu anderen Auszahlungsbeträgen führen. Kindergeld gehört nicht zum Gehalt und wird nicht hinzuaddiert.

Quellen und Rechengrundlagen

Die Berechnung verwendet die für den ausgewählten Monat hinterlegten Tabellen. Datenstand: September 2026.

TV-L Entgelttabellen – Landesamt für Finanzen Bayern · TV-L Tarifvertrag und § 20

Lohnsteuer – Bundesfinanzministerium · VBLklassik